Ägyptisches Wahlrecht geändert

Erstellt am 14. Oktober 2011, 14:22 Uhr

Es war äußerst umstritten: nun entschloss sich der militärische Übergangsrat dazu, das Wahlgesetz in einem wichtigen Punkt zu ändern. Auf die Übergangsregierung war von Seiten mehrerer Parteien großer Druck in der Causa ausgeübt worden. Kritiker forderten schon länger eine Abschaffung des umstrittenen Passus: dieser hätte Mitglieder des alten Mubarak-Regimes begünstigt.

In besagtem nun abgeschafften Artikel 5 wurde festgelegt, dass ein Drittel der Sitze im Parlament unabhängigen Kandidaten vorbehalten ist. Auf diesem Wege wäre es für Mubarak-Anhänger ein Leichtes gewesen, wieder in die Volksvertretung zu gelangen, so die Kritiker. Die Partei des Despoten gibt es zwar nicht mehr nach der Revolution im Frühjahr, einige Befürworter Mubaraks verfügen aber nach wie vor über ein starkes lokales Netzwerk. Im Zuge der Änderung können Kandidaten der verschiedenen Parteien nun für alle Sitze kandidieren.

Auch im Wahlkampf soll sich sich jetzt einiges ändern. Zukünftig werden Bestechung, Gewalt zur Ausübung von Druck sowie religiöse Parolen mit Haftstrafen geahndet. Unter Strafe steht auch, sich erst in die Wahllisten eintragen zu lassen und dann nicht zur Wahl zu gehen. Der Beschluss zur Änderung des Wahlgesetzes erfolgte vergangene Woche nach einem Treffen des Obersten Militärrates mit Vertretern des Wahlbündnisses Demokratische Koalition. Die ägyptischen Parlamentswahlen sind für den 28. November veranschlagt worden, ein neuer Präsident wird jedoch nicht vor 2012 gewählt werden.